Kurznach­richten

Große Beschwerdekammer fällt Urteil zur Plausibilität

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat am 23. März ein Urteil zur „Plausibilität“ erlassen. Peter de Lange, Patentanwalt bei V.O.: „Dies ist ein wichtiges Urteil für die Praxis. Die Große Beschwerdekammer hat nun bestätigt, dass es tatsächlich eine Schwelle gibt, wobei das Kriterium darin besteht, ob der Fachmann die überraschenden Vorteile der Erfindung aus der technischen Lehre der Patentanmeldung ableiten kann. Der Gerichtshof erkennt an, dass es sich hierbei um ein abstraktes Kriterium handelt. Was reicht für eine konkrete Erfindung aus? Die Patentanwälte von V.O. können Sie mit ihrem technischen Know-how beraten.“

V.O. unterstützt studentische Wettbewerbe

Wie in den vergangenen Jahren unterstützt V.O. auch in diesem Jahr den Innovationswettbewerb, den die vier Technischen Universitäten unseres Landes untereinander und gegeneinander eingehen.

Lesen Sie weiter